Allgemeines
1. CTOP GmbH (nachfolgend CTOP genannt) erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste, Leistungen oder Lieferungen von CTOP gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt CTOP nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn CTOP sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. CTOP ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist CTOP berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Angebote und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von CTOP sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung von CTOP erforderlich. Diese wird durch Lieferung und /oder Rechnungsstellung ersetzt.
2. Die Produkte und Dienstleistungen von CTOP werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/ Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluß der schriftlichen Genehmigung von CTOP.
Lieferung und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für CTOP betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von CTOP. Soweit CTOP Dienstleistungen oder Ware ausliefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte CTOP in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
Partnerverbindungen
Falls CTOP Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten über die eigenen AGBs hinaus die AGBs-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder Herstellers. Mit Endgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von CTOP deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.
Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte
1. Bei allen an CTOP übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt das Gegenteil herausstellen, wird die Entfernung der betroffenen Inhalte mit dem üblichen Honorar der CTOP-Preislisten berechnet.
2. CTOP lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt CTOP ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. CTOP ist berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt mit dem Copyright von CTOP zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von CTOP hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von CTOP ein. 3. CTOP ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
Zahlungsbedingungen
1. Die von CTOP gelieferten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn CTOP die Gegenforderungen anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit uns.
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist CTOP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen.
Mängelrüge und Gewährleistung
1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber CTOP zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. CTOP leistet Gewähr, indem nach Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachgebessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vorgenommen wird. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Im Gewährleistungsfall kann CTOP nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur an CTOP geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von CTOP seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.
Eigentumsvorbehalt
1. Die von CTOP gelieferten Dienstleistungen, Produkte und/oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von CTOP.
2. Wird Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware von einem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an CTOP ab. CTOP nimmt diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware entspricht dem von CTOP in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, sowie ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
3. Vertragspartner von CTOP sind zu Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt oder ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf CTOP übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware (insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung)sind Vertragspartner von CTOP nicht berechtigt.
4. CTOP ermächtigt seinen Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an CTOP abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen von CTOP hat der Vertragspartner die Schuldner der an CTOP abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
5. Übersteigt der Wert der CTOP eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10% so ist CTOP insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl des Vertragspartners verpflichtet.
Haftungsklausel
1. CTOP haftet nur für Schäden, die von CTOP oder einem der Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. CTOP haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von CTOP nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet CTOP nicht. 3. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung von CTOP nach dem Produkthaftungsgesetz.
Datensicherung
1. Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und Software inkl. der Kontrolle der Log-Einträge verantwortlich. Er trägt das Risiko auch wenn die Server von CTOP täglich gesichert werden.
2. Auch bei Normal- oder Garantiereparaturen sowie Neu- oder Zusatz-Installation auf einem PC ist vorher durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.
Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: CTOP speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewähren. Die CTOP übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit CTOP GmbH ist 26871 Papenburg.
Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist 26871 Aschendorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz der CTOP.
2. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Kunden von CTOP gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Aschendorf, den 01.08.2019
CTOP GmbH
Geschäftsführer: Peter Podwalski